Türchen 16: Fakten gegen Angst

Veröffentlicht von Vera Lisakowski am

Screenshot "Terrorismus in Westeuropa"
Screenshot "Terrorismus in Westeuropa"
Screenshot “Terrorismus in Westeuropa”

Paris, London, Berlin, Barcelona – zahlreiche europäische Großstädte haben in jüngster Zeit furchtbare terroristische Anschläge erlebt. Die Bedrohung durch islamistischen Terror hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Der Rechtsruck, den Europa seitdem erlebt, ist ein Ausdruck dieser wachsenden Bedrohung. Aber ist das wirklich so? Wächst die Gefahr? Oder ist dies eher eine gefühlte Wahrheit, befeuert von den Angstmachern rechter Parteien wie der AfD oder dem Front National, die ohne Unterlass neue Feindbilder entwerfen?

Das kompakte datenjournalistische Special “Terrorismus in Westeuropa” der Berner Zeitung unterzieht zehn Thesen einem Faktencheck, die man heutzutage an jeder Ecke hört: “Terrorismus nimmt in Westeuropa zu” oder “Arabische Terrororganisationen sind für die meisten Todesopfer in Westeuropa verantwortlich”. Betrachtet wird die Entwicklung von 1970 bis zu den Anschlägen von Paris im November 2015, für ihre Analyse hat die Redaktion knapp 12.200 Angriffe in Westeuropa berücksichtigt, über deren terroristischen Hintergrund es keine Zweifel gibt.

Heraus kommt ein differenziertes Bild, das in den meisten Fällen von der “gefühlten Wahrheit” abweicht, und das zeigt, dass Organisationen wie die IRA oder ETA gefährlicher waren als dschihadistische Vereinigungen es heute sind. Alles in allem eine spannende datenjournalistische Arbeit mit historischer Perspektive.

Oft würde die Nominierungskommission gerne noch fünf oder zehn Angebote mehr nominieren, es gibt die Lieblinge des Teams oder einzelner Mitglieder der Nominierungskommission oder Angebote, die nicht so recht in den Preisrahmen passen. Einen Teil dieser Angebote, die es 2017 nicht ganz geschafft haben, dokumentieren wir in unserem Adventskalender. Eine völlig subjektive Auswahl, die kein Urteil durch die Nominierungskommission oder Jury beinhaltet und auch keinem Urteil der Folgejahre vorgreift.


0 Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte lösen Sie folgende Sicherheitsfrage. *