Die Nominierungkommission 2012 bei der Arbeit

Die Nominierungkommission 2012 bei der Arbeit

Am 15. Januar startete die Einreichungsfrist für den Grimme Online Award 2013. Ab diesem Zeitpunkt schaut sich sowohl das Team vom Grimme-Institut als auch die Nominierungskommission die Vorschläge an, die von Internetnutzern und Anbietern eingereicht werden. Bei rund 2.000 Vorschlägen pro Jahr ist klar, dass nicht jedes Angebot zum Zuge kommen kann. Aber natürlich stellt sich die Frage, welche Vorschläge überhaupt eine Chance auf einen Grimme Online Award haben.

Tja, wenn wir das so genau wüssten. Die Nominierungskommission überrascht selbst das Team des Grimme Online Award immer wieder mit ihren Diskussionen und Entscheidungen. Orientieren muss sie sich allerdings am Statut. Es bildet die Grundlage für die Entscheidungen. Hier versuchen wir mal, es ein wenig zu erläutern. Und in einem zweiten Teil werden wir auf die Kriterien einzugehen, die so explizit nicht im Statut stehen, aber genauso eine Rolle spielen.

Aber fangen wir mit den Grundlagen an: Gedacht ist der Grimme Online Award für deutschsprachige, publizistische Websites und Apps.

Die Definition von “deutschsprachig” ist noch recht einfach, wobei sich das auf die Hauptinhalte bezieht, es stört nicht, wenn die einzelnen Beiträge auch in andere Sprachen übersetzt werden, oder wenn zwischendrin mal was in einer anderen Sprache steht. “Publizistisch” ist ungleich schwieriger und wird von unserer Nominierungskommission immer wieder neu diskutiert. Der Duden sagt dazu nur: “die Publizistik betreffend, dazu gehörend, ihr entsprechend, mit ihren Mitteln”. Und zur Publizistik: “Bereich der Beschäftigung mit allen die Öffentlichkeit interessierenden Angelegenheiten in Buch, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen”. Da steht nicht mal was von Internet, aber das denken wir uns hinzu. Entscheidend ist hier wohl die Passage “die Öffentlichkeit interessierenden Angelegenheiten”.

Viel mehr als nur ein Reiseblog: In der "Reisedepesche" erzählt der Preisträger, Johannes Klaus, Geschichten über Orte, Menschen und Begegnungen

Viel mehr als nur ein Reiseblog: In der “Reisedepesche” erzählt der Preisträger, Johannes Klaus, Geschichten über Orte, Menschen und Begegnungen

Das bedeutet, Angebote, in denen jemand mehr oder minder wahllos aus seinem Alltag berichtet, sind zunächst mal nicht gefragt. Relevant wird so etwas aber wieder, wenn es sich um ein Thema dreht, das für bestimmte Gruppen von Interesse ist. Das kann zum Beispiel der Umgang mit einer Krankheit sein, oder aber Kindererziehung, der Blick hinter die Kulissen eines Berufes … Die Möglichkeiten sind vielfältig und es ist keineswegs so, dass nur Themen betrachtet werden, die per se einen großen Interessentenkreis haben. Wichtig ist vielmehr, dass das Angebot so aufgebaut ist, dass auch Personen sich davon angesprochen fühlen, die sich für das Thema nicht schon grundsätzlich interessieren. Das gilt übrigens genauso für Themen, für die es schon einen großen Interessentenkreis gibt. Fußball oder Computerspiele sind so ein Fall: Es gibt viele Angebote im Netz, die auch zahlreiche Nutzer haben. Nur sind viele der Angebote so geschrieben und aufgebaut, dass man sich schon eingehend mit dem Thema beschäftigen muss, um sie überhaupt zu verstehen. Eines aber wird hoffentlich aus diesen Ausführungen klar: Einfach nur eine hübsche oder gut aufgebaute Website reicht nicht, die Nominierungskommission schaut primär auf die Inhalte. Und hier muss sich eine publizistische Eigenleistung des Verfassers zeigen – unkommentierte Linksammlungen, Verzeichnisse oder kopierte Wikipedia-Texte reichen da nicht aus.

Was ist Selbstdarstellung?

Der bloggende Anwalt, Udo Vetter, bei der Preisverleihung zum Grimme Online Award 2011 (Foto: Jens Becker)

Der bloggende Anwalt, Udo Vetter, bei der Preisverleihung zum Grimme Online Award 2011 (Foto: Jens Becker)

“Publizistisch” bedeutet übrigens nicht “journalistisch”, aber wir setzen durchaus Unabhängigkeit voraus. Nicht nur bei unserer Nominierungskommission und Jury, sondern auch bei den betrachteten Angeboten. Das hängt ganz eng mit der im Statut ausgeschlossenen Werbung oder Selbstdarstellung zusammen. Werbung ist noch relativ einfach zu erkennen – eine Produktwebsite kann noch so informativ sein, unabhängig ist sie sicher nicht. Wo aber die unabhängige Betrachtung aufhört und die Selbstdarstellung oder die in eine Richtung eingefärbte Berichterstattung anfängt ist oft nur schwer auszumachen. Zum Beispiel: Eine Filmproduktionsfirma produziert tolle Webvideos, die man gerne ansieht, die auch keine Werbung sind. Aber irgendwie ist es auch eine Selbstdarstellung der Produktionsfirma, wenn sie sie ins Netz stellen. Ein Anwalt bloggt über Rechtsthemen. Das ist für die allgemeine Öffentlichkeit durchaus interessant, aber natürlich wird er auch Klienten darüber gewinnen. Legendär auch die Diskussion über die WDR Klangkiste in der Nominierungskommission: Ist es eine Selbstdarstellung, wenn der Sender sein eigenes Orchester in dem Kinderangebot vorstellt? Aber warum hätten sie ein fremdes Orchester nehmen sollen? Diese Diskussion wurde so hart geführt, dass das Angebot im ersten Jahr nicht nominiert wurde, im Jahr darauf dann aber doch. So etwas wird also immer von Fall zu Fall entschieden – und bis ins Detail diskutiert.

Das sind die Grundlagen, und selbst die sind nur schwer allgemein zu erläutern. Es gibt aber noch andere “Ausschlusskriterien” im Statut. So können zum Beispiel große Portale, die in ihrem Standard sehr unterschiedlich sind, nicht komplett betrachtet werden. Da ist es dann sinnvoll, nur einheitliche Teilbereiche zu beurteilen. Außerdem haben wir Apps ausgeschlossen, die nur auf einem Betriebssystem laufen. Momentan werden iOS und Android vorausgesetzt, es kann aber durchaus sein, dass dies in Zukunft noch angepasst wird. Es ist klar, dass gerade kleine Anbieter nicht unbedingt über die Mittel verfügen, um gleich mehrere Versionen einer App anzubieten. Und doch ist diese Regelung im Grunde nur eine Fortführung der bereits seit langem existierenden Regelung, dass auch Websites auf unterschiedlichen Browsern laufen müssen. Hier geht es darum, dass ein Angebot für möglichst viele Nutzer zugänglich sein muss – und da ist bereits das zusätzliche Gerät eine Hürde, wir werden keinesfalls noch einen Hersteller vorschreiben.

Hürden Preis und Passwort

Nominiert 2012: die App der Frankfurter Rundschau

Nominiert 2012: die App der Frankfurter Rundschau

Apropos Hürde: Wir werden immer wieder gefragt, wie es eigentlich mit “kommerziellen Angeboten” beim Grimme Online Award aussieht. Meistens weiß der Fragende selbst nicht so genau, was er eigentlich damit meint, deshalb ist die Antwort auch schwierig. Wenn “kommerzielles Angebot” einen Shop meint, an den ein publizistisches Angebot angegliedert ist – bei Modeshops gibt es so etwas zum Beispiel, aber auch die Kundenbewertungen beim Online-Alles-Händler könnten darunter fallen – dann ist es mit ziemlicher Sicherheit eine Selbstdarstellung und nicht zulässig. (Reine Shops sind ohnehin nicht zulässig, weil sie nicht publizistisch sind.) Wenn es aber ein publizistisches Angebot ist, für das man als Nutzer bezahlen muss, ist eine Nominierung durchaus möglich. Siehe die App der Frankfurter Rundschau (möge sie noch lange existieren!) im Jahr 2012. Es wird nur darauf geachtet, dass das Finanzielle keine zu große Hürde darstellt. Wenn zum Beispiel gleich ein Jahresabo zu einem hohen Preis abgeschlossen werden müsste, wäre das ein Ausschlusskriterium.

Hürden können aber auch technischer Natur sein, nicht nur, dass es nicht auf verschiedenen Browsern oder Betriebssystemen läuft, es kann auch ein Registrierungsverfahren sein. Was zum Beispiel bei Kinderwebsites sinnvoll ist, wenn dort Interaktionsmöglichkeiten angeboten werden, ist in anderen Fällen oft reine Datensammelei und völlig überflüssig. (An dieser Stelle ein Hinweis für Anbieter, die geschützte Angebote einreichen, egal ob mit Kosten verbunden oder nicht: Gleich die Zugangsmöglichkeit mitliefern. Das macht die Sache um so vieles einfacher – ab der 50. Passwortbeantragung wird es nämlich unerquicklich …) Ein ähnliches Problem stellt sich bei Facebook-Seiten, die sicher richtig genutzt auch publizistisch sein können. Für den Grimme Online Award sollten sie so eingestellt sein, dass man es auch lesen kann, ohne bei Facebook registriert zu sein.

Schon mal nominiert?

Fehlt wohl noch ein “Ausschlusskriterium” aus dem Statut: Bisherige Nominierte oder Preisträger. Die haben ja schon mal bewiesen, dass sie richtig gut sind. Und da für das Internet – anders als beim Fernsehpreis – kein Erstveröffentlichungsdatum gilt, könnten sie jedes Jahr wieder am Wettbewerb teilnehmen, würden womöglich auch nominiert und bekämen erneut einen Preis. Aber wäre das nicht langweilig? Ein bisschen schade ist das natürlich für die Nominierten, die eben “nur” nominiert waren. Nur hatten wir, als es diese Regelung noch nicht gab, “Dauernominierte”, die zwar jedes Jahr nominiert waren, aber trotzdem nie einen Preis bekommen haben. Sie waren zwar sehr gut, aber letztendlich hat es dann doch nicht für einen Preis gereicht. Selbstverständlich haben auch ehemalige Nominierte (oder sogar Preisträger) eine Chance, wieder am Wettbewerb teilzunehmen, nur muss sich das Angebot eben sehr verändert haben. Das ist übrigens auch etwas, was die Nominierungskommission gerade bei neuen Angeboten immer wieder diskutiert: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Nominierung? Jetzt, weil es neu ist? Oder lieber nächstes Jahr, wenn es sich schon bewährt hat? Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es auch einen Preis bekommt, höher. Nur hängt man dann mit der Nominierung immer ein bisschen hinterher. Und man möchte ja auch auf neue Angebote aufmerksam machen.

Und da sind wir dann auch bei den “weichen Kriterien”, die so explizit nicht im Statut auftauchen, die aber bei jedem einzelnen Angebot auch betrachtet und unterschiedlich beurteilt werden. Das erläutern wir aber in Teil 2.

Sie kennen Internetangebote oder Apps, die genau diesen Kriterien entsprechen? Vorschlagen können Sie sie über ein Formular auf unserer Website.


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