“Halle nach dem Anschlag”: Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit

Veröffentlicht von Interviews Nominierte 2021 am

Screenshot "Halle nach dem Anschlag"
Screenshot "Halle nach dem Anschlag"
Screenshot “Halle nach dem Anschlag”

Am 9. Oktober 2019 versuchte ein rechter Antisemit in die Synagoge in Halle einzudringen, um die Menschen zu töten, die dort Yom Kippur, den höchsten jüdischen Feiertag, begingen. Als dies nicht gelang, tötete er zwei andere Menschen und verletzte weitere. Für den Podcast “Halle nach dem Anschlag” verfolgten Christina Brinkmann (Radio Corax) und Valentin Hacken (Halle gegen Rechts) jeden Prozesstag gegen den Attentäter, ordneten das Prozessgeschehen ein und sprachen mit Verfahrensbeteiligten. Zu jedem Prozesstag entstand eine Podcast-Folge und somit eine spannende und zugleich berührende Chronik dieses Prozesses.

“Halle nach dem Anschlag” ist für den Grimme Online Award 2021 in der Kategorie “Information” nominiert. Der Podcast ist eine Produktion von Radio Corax in Kooperation mit “Halle gegen Rechts”, ein Bündnis für Zivilcourage, und dem AK Protest im Stura der MLU Halle. Im Interview sprechen Christina Brinkmann und Valentin Hacken über journalistische und persönliche Herausforderungen bei der Prozessbeobachtung und über die besondere Rolle der Richterin und der Betroffenen im Prozess. 

Für den Podcast “Halle nach dem Anschlag” haben Sie als akkreditierte Journalisten vom 21. Juli bis zur Urteilsverkündung am 21. Dezember 2020 jeden Prozesstag gegen den Attentäter von Halle verfolgt und Gespräche mit Verfahrensbeteiligten geführt. Wie verlief das?

Christina Brinkmann: Valentin war jeden Prozesstag in den Räumlichkeiten in Magdeburg, wo das Oberlandesgericht Naumburg verhandelt hat. Ich war immer an einem von zwei Prozesstagen in der Woche vor Ort und habe an den Verhandlungen teilgenommen. Am Rande der Verhandlungen haben wir mit verschiedenen Beteiligten, Nebenkläger*innen, Anwält*innen und den Pressesprechern des Oberlandesgerichts gesprochen. Wir haben O-Töne für die Podcast-Produktion verwendet, die immer am gleichen Tag, meistens abends, in den Studios von Radio Corax in Halle stattgefunden hat.

Valentin Hacken: Wir haben das ganze Projekt zu zweit gemacht und dementsprechend mussten wir uns die Arbeit aufteilen. Der Podcast musste aufgenommen, produziert und geschnitten und anschließend online gestellt werden. Jede Podcast-Folge erhielt einen kurzen Beschreibungstext und eine Grafik. Christina und ich haben somit auch den redaktionellen Teil übernommen. Christina ist im Gegensatz zu mir Radiomacherin, sie hat die gesamte Produktion von der Aufnahme bis zum Schnitt übernommen. Produziert wurde immer am Abend oder in der Nacht nach einem Verhandlungstag. Der Produktionsaufwand war hoch, denn es gab Tage, an denen wir die Nacht durchproduzieren mussten, da wir erst um 19 Uhr, manchmal erst um 21 Uhr ins Studio kamen, dann ein Skript geschrieben haben, die O-Töne gesichtet und die eigentliche Sendung aufgenommen haben. Da Christina nach der Aufnahme mit der Produktion beschäftigt war, konnte sie nur jeden zweiten Tag an den Verhandlungen teilnehmen. 

Was war dabei für Sie journalistisch und persönlich die größte Herausforderung?

Valentin Hacken: Die größte journalistische Herausforderung war zu zeigen, was tatsächlich in diesem Prozess passiert ist. Dabei haben wir zwei Sachen versucht: zum einen eine Öffentlichkeit dafür zu schaffen, was tatsächlich im Saal passiert ist. Wir protokollierten die Verhandlungstage, um das Geschehen genau erklären zu können. Dabei schauten wir uns an, wer was genau gesagt hatte, wer welche Anträge gestellt hatte und wie sich die jeweiligen Prozessbeteiligten verhielten. Zum anderen haben wir versucht, das Ganze inhaltlich einzuordnen. Was bedeutet ein Beschluss des Gerichts juristisch und für den Verlauf der Verhandlung? Wer hat welche Funktion im Prozess? Wie passt eine Aussage zu anderen Aussagen? Was ist – wie etwa Bewertungen der Generalbundesanwaltschaft zur Ideologie des inzwischen Verurteilten – kritisch zu hinterfragen? Nicht jeder ist damit vertraut, wie ein Gerichtsprozess verläuft. Uns war es wichtig, dass möglichst alle Zuhörenden das Verfahren verfolgen und verstehen können.

Christina Brinkmann: Für mich war auf journalistischer Ebene die Frage der Positionierung herausfordernd. Denn wir haben nicht aus einer vermeintlich objektiven Position herausgearbeitet, als handle es sich um eines von vielen Gerichtsverfahren in Deutschland. Sondern wir haben diese Berichterstattung gemacht, weil es darum ging, auf die rechtsterroristische Tat und deren Dimensionen hinzuweisen, vor allem auf die Folgen für Betroffene und Überlebende aufmerksam zu machen.

Wie haben Sie sich auf den Prozess vorbereitet? Hatten Sie genügend Vorwissen, um das Verfahren zu begleiten?

Screenshot "Halle nach dem Anschlag"
Screenshot “Halle nach dem Anschlag”

Valentin Hacken: Wir haben uns jeweils unterschiedlich vorbereitet, weil wir unterschiedliche Rollen bezogen haben. Christina hat Erfahrungen als Radiomacherin, als Person, die journalistische Radiobeiträge macht. Ich arbeite ebenfalls journalistisch, allerdings ist es nicht mein Schwerpunkt. Ich komme aus der Arbeit gegen die extreme Rechte, arbeite also an Analyse, Stellungnahmen, Gegenprotest. Dazu kommt, dass zunächst nicht sicher war, ob wir eine Akkreditierung erhalten würden, da diese durch das Gericht in einem Verfahren ähnlich dem im NSU-Prozess ausgelost wurden. Zwischen der erfolgreichen Akkreditierung und dem Prozess lag nicht viel Zeit; wir haben uns entschieden, dass wir zu jedem Verhandlungstag eine Podcast-Folge aufnehmen werden, dass wir das Geschehen im Gericht zusammenfassend darstellen wollen, inhaltlich und juristisch einordnen und uns dabei auf diejenigen fokussieren, um die es in diesem Verfahren besonders ging: die Getöteten, die Angehörigen, die Überlebenden und Betroffenen, nicht auf den Täter.

Sie hatten bereits angesprochen, wie der erste Prozesstag verlief. Gab es etwas, das für Sie an diesem ersten Verhandlungstag überraschend oder schockierend war?

Valentin Hacken: Überraschend war, dass viele Medien, die viel größer sind als Radio Corax, sich entschieden haben, den Prozess nicht so eng zu begleiten. Neben uns waren wenige Journalistinnen und Journalisten wirklich jeden Tag im Gericht. Es gab also eine sichtbare Differenz zwischen dem großen Auflauf im Gericht am ersten Tag und den späteren Tagen. Auch wenn das nicht mein Fokus war, habe ich mir natürlich, wie viele andere, am ersten Tag genau den Angeklagten und seine Einlassungen angeschaut. Die Frage war ja unter anderem, wie er versuchen wird, diesen Prozess zu nutzen, um seine Ideologie zu verbreiten.

Christina Brinkmann: Mein Eindruck ist nicht konkret an den ersten Tag gebunden, aber Aha-Momente waren für mich oft solche, in denen klar war: Dies ist ein Gerichtsverfahren und kein journalistischer Beitrag oder eine politische Kundgebung. In gutem Journalismus geht es darum, durchdacht zu bearbeiten und zu reflektieren, wer an welcher Stelle spricht. So ein Gerichtsverfahren ist aber geprägt von sehr formellen Abläufen: Wie und wann die Betroffenen zu Wort kommen und welche Rolle sie im Gerichtsverfahren haben, musste erst erkämpft werden. Es war immer wieder erkennbar, dass das überhaupt erst ausgehandelt wird in diesem Gerichtsverfahren. Nebenkläger*innen und ihre Anwält*innen haben diesen Prozess aktiv beeinflusst.

Hatten Sie während des Prozesses den Eindruck, dass es auch für die Betroffenen schwer war, gewisse Fragen der Richterin zu beantworten?

Screenshot "Halle nach dem Anschlag"
Screenshot “Halle nach dem Anschlag”

Christina Brinkmann: Es erklärt sich aus der Sache, wie schwer es für Betroffene sein muss auszusagen. Relevant war bei diesem Punkt das Verhalten der Richterin; es war interessant zu schauen, wie sensibel sie den Prozess führte. Meiner Meinung nach war deutlich, dass sich die Richterin von vielen Richter*innen in anderen Rechtsterror-Prozessen unterschied: sie war in vielem wesentlich vorsichtiger und einfühlsamer. Nichtsdestotrotz gab es einige problematische Situationen, von denen man auch sprechen muss.

Valentin Hacken: Ergänzend dazu ist es wichtig zu wissen, dass in diesem Verfahren ganz unterschiedliche Menschen als Zeug*innen und Nebenkläger*innen aufgetreten sind. Sie sind sowohl vom Alter als auch der Religionszugehörigkeit und politisch unterschiedlich. Man konnte erkennen, dass Leute aus unterschiedlichen Biografien heraus natürlich auch unterschiedlich in solch einem Verfahren auftreten. Der Fokus unserer Beobachtung war hierbei aber nicht, ob es ihnen schwerfiel oder nicht. Vielmehr war uns neben der Frage, was sie zum konkreten Tatgeschehen ausgesagt haben, wichtig, darüber zu berichten, wie sie sich im Gericht und rund um den Prozess positioniert haben; so haben viele konkrete Forderungen an Politik, Justiz und Gesellschaft gerichtet. Bemerkenswert war, wie viel Raum das Gericht den Aussagen eingeräumt hat. Aussagen, in denen auch thematisiert wurde, als Überlebende eines antisemitischen Anschlags im post-nationalsozialistischen Deutschland vor einem deutschen Gericht auszusagen, während eigene Angehörige, welche die Shoa überlebt haben, diese Möglichkeit nie erhalten haben. Es sind also auch große historische und biographische Bezüge, um die es hier geht.

Gab es eine bestimmte Aussage oder Person, die Sie besonders berührt hat?

Christina Brinkmann: Es ist schwer, da etwas herauszugreifen und zu gewichten. Eine Sache, die mir ganz konkret als Person, die in Halle an der Saale lebt, immer wieder in den Sinn kommt, ist die Aussage von Aftax Ibrahim, der von dem Täter auf der Magdeburger Straße angefahren wurde und das als rassistischen Tötungsversuch sieht. Letztendlich wurde es aber im Urteil nicht als solcher anerkannt. Aftax Ibrahim hat vor Gericht ausgesagt, dass er in Halle nicht mehr leben möchte, dass er permanent und täglich von Rassismus betroffen ist und dass er Angst um sein Leben hat. Das ist eine dieser vielen starken, schmerzlichen Aussagen, die dort vor Gericht getroffen wurden, die mir in den Sinn kommen, die ganz stark nachhallen – und auch sollten.

Valentin Hacken: Es ist schwierig, eine einzelne Aussage herauszustellen. Wir haben es mit vielen verschiedenen Vorgängen zu tun: mit dem Anschlag auf die Synagoge, dem Anschlag auf den Kiez-Döner, dem Tötungsversuch, bei dem der Attentäter versucht hat, Herrn Ibrahim das Leben zu nehmen … Und es gibt viele andere Menschen in diesem Prozess, Angehörige, Überlebende, Betroffene, die in der breiteren Berichterstattung nicht oder nur wenig dargestellt wurden, deren Aussagen jedoch wichtig waren.

Hat aus Ihrer Sicht der Strafprozess gegen den Attentäter die drei Ziele, die Wahrheit ans Licht zu bringen, für Gerechtigkeit zu sorgen und Rechtsfrieden wiederherzustellen erreichen können?

Valentin Hacken: Wir werden mindestens eine weitere Folge zu unserem Podcast produzieren, in der wir uns die schriftliche Urteilsbegründung anschauen wollen, wenn sie dann vorliegt. Der Prozess hat es sicherlich nicht geschafft, die Wahrheit vollständig ans Licht zu bringen. Und das hat damit zu tun, dass die Ermittlungsbehörden, das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Anklagebehörde, hier in Teilen versagt haben.

Viele Dinge über den Anschlag wissen wir immer noch nicht, weil gerade zu den Online-Aktivitäten des Attentäters vieles nicht sofort gesichert wurde und nun nicht mehr vorliegt. Und weil es erheblich an Analysefähigkeiten bei den Behörden mangelt. Wir haben Aussagen von Beamten*innen gesehen, bei denen klar war, dass sie nicht über die extreme Rechte informiert sind, dass sie auch nicht wissen, wie extrem Rechte sich online organisieren, dass sie die Codes, die Sprache, die Musik, die Anspielungen, die Bezüge und Gemeinsamkeiten nicht kennen und erkennen. Bei der wichtigen Frage, ob es Menschen im Umfeld des Attentäters gab, die ihn unterstützt haben, die seine Pläne kannten, können wir nur über das sprechen, was ermittelt wurde. Das ist nicht viel und ich habe erhebliche Zweifel, dass es alles ist. Wozu der Prozess aber schon beigetragen hat, ist, dass diejenigen, die betroffen waren und sich äußern wollten, das auch konnten. 

Was genau haben Sie aus diesem Verfahren gelernt?

Christina Brinkmann: Sowohl zu dieser Frage als auch zur letzten: Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, in unserem Podcast deutlich zu machen, dass eine Auseinandersetzung mithilfe dieses Gerichtsprozesses stattgefunden hat, aber dass sie mit dem Urteil nicht abgeschlossen sein darf. Das ist nicht nur unsere Position, sondern auch ganz klar die von Betroffenen und Überlebenden. Immer wieder wurde das geäußert, oftmals sehr laut und auch sehr wütend.

Valentin Hacken: Wir haben vieles aus diesem Verfahren gelernt, aber es ist sicherlich noch nicht das Ende der Auseinandersetzung, schon gar nicht mit Blick auf die Frage, wie wir als Gesellschaft mit antisemitischer, rassistischer und rechter Gewalt und ihren Entstehensbedingungen umgehen.

Eine Sache, die wir auf jeden Fall sehr deutlich gesehen haben in unserer Begleitung des Prozesses, ist, wie entscheidend die Rolle der Nebenklage ist. Denn man kann sich eben nicht darauf verlassen, dass die Anklagebehörde, also der Generalbundesanwalt, vollständig versteht bzw. einordnen kann, was da tatsächlich passiert ist. Der Grund dafür ist, dass es an Expertise und Interesse fehlt, im Detail nachzuvollziehen zu können, was solch ein Anschlag für Angehörige, Betroffene und Überlebende bedeutet, und auch, in welchem gesellschaftlichen Kontext die Taten stehen. Die Anklagebehörde schaut im Kern darauf, was die konkrete Tat war, und noch ein wenig auf die Motive. Was die Nebenkläger*innen im Verfahren bewusst gemacht haben und was man aus dem Verfahren lernen kann, ist, einzufordern, was wir uns in der gesellschaftlichen Diskussion anschauen müssen. Sprich Rassismus, Antisemitismus, White Supremacy. Hier haben die Nebenkläger*innen viel eigene Recherche und Expertise eingebracht, die den Behörden gefehlt hat. Es wurden Sachverhalte und Zusammenhänge recherchiert und an vielen Prozesstagen war es so, dass Anwält*innen der Nebenklage diejenigen waren, die deutlich mehr über diesen Fall sagen konnten als die Anklagebehörde, die den gesetzlichen Auftrag hat, das zu wissen.

Das Interview führten Chloé Epanya und Stephanie Ojienelo.Die Interviews entstanden in medienpraktischen Übungen im Bachelor-Studiengang “Mehrsprachige Kommunikation” an der TH Köln.


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