Ich hab da mal ’ne Frage – Reloaded

Veröffentlicht von Britta Stapelbroek am

Die Gewinner vom Projekt Dekoder

Auf den verschiedensten Wegen erreichen uns immer wieder Fragen zum Wettbewerb um den Grimme Online Award. Einige Fragen wiederholen sich, deshalb starten wir hier den Versuch der Klärung.

Was kostet es, Vorschläge für den Wettbewerb einzureichen?

Die Einreichung von Vorschlägen kostet nichts und erfolgt über die zugehörigen Nutzer*innen oder Anbieter*innen Formulare.

Was gibt es denn zu gewinnen?

Als Anbieter*in eines digitalen Angebotes hat man die Chance auf eine Grimme Online Award Trophäe, Urkunden für die Beteiligten, viel Ehre und normalerweise ausreichend mediale Aufmerksamkeit. Aber kein Geld.

Für Internetnutzer*in ohne ein eigenes Angebot im Wettbewerb versuchen wir als Anreiz Sachpreise aufzutreiben, aktuell sind das zwei Tablets. Wir verlosen diese Sachpreise allerdings nur unter denjenigen Nutzer*innen, die ein gültiges Angebot vorschlagen.

Ich schlage mein eigenes Angebot lieber als Nutzer*in vor, die Nominierungskommission denkt sonst, ich bilde mir was darauf ein und ich bekomme Minuspunkte. 

Das ist möglich, aber für das Grimme Online Award Team ist in diesem Fall das Anbieter*innen Formular hilfreicher, denn dort haben wir gleich zusätzliche Angaben. Die Nominierungskommission betrachtet alle Angebote unvoreingenommen, egal ob sie von Nutzer*innen oder Anbieter*innen vorgeschlagen wurden.

Warum muss ich so viele Angaben machen, wenn ich ein eigenes Angebot einreiche?

Es hilft uns, das Angebot zu beurteilen und einzuordnen. Wenn wir zum Beispiel auf einen Blick wissen, seit wann das Angebot besteht, wie die Zukunftsaussichten sind oder wer dafür verantwortlich ist, müssen wir das nicht erst recherchieren. Außerdem haben wir dann gleich eine Ansprechperson für weitere Fragen.

Welche Angaben muss ich machen, Wenn ich als Nutzer*in einen Vorschlag einreiche?

Wir benötigen die korrekte URL des eingereichten Angebotes und einen Titel. Beim Titel ist es uns sehr lieb, wenn es wirklich der Titel ist und keine Beschreibung des Angebotes. Sonst ändern wir das wieder um. Als persönliche Daten benötigen wir nur den Namen und die E-Mail-Adresse.

Ha! Die sammelt ihr doch und spammt mich dann zu.

Nein. Unter dem Einreichungsformular sind zwei Checkboxen, eine für die Verlosung, eine für unseren E-Mail-Verteiler. Wer ein Kreuzchen bei der Verlosung macht, wird kontaktiert, falls er oder sie gewinnen sollte. Übrigens ist es hierzu unbedingt hilfreich, die verwendete E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen, denn wir benötigen innerhalb von 2 Wochen die Adresse der Person, um den Gewinn zu versenden. Wer bei dem Verteiler ein Kreuzchen macht, bekommt von uns etwa acht E-Mails im Wettbewerbszeitraum, die über den Verlauf des Wettbewerbs informieren. Manchmal kommen auch noch wenige weitere E-Mails, in denen wir auf Veranstaltungen aufmerksam machen, die diejenigen interessieren könnten, die sich fürs Internet interessieren. Die E-Mail-Adressen lassen wir allerdings über den aktuellen Wettbewerbszeitraum hinaus im Verteiler, weil wir davon ausgehen, dass Interessent*innen dann auch im nächsten Jahr über den Wettbewerbsverlauf informiert werden möchte. Wer das nicht möchte, kann sich jederzeit über das Abmeldeformular abmelden.

Ich habe was eingereicht und keine Bestätigungsmail bekommen?

Das ist absolut korrekt. Nach dem Einreichen sieht man eine Bestätigungsseite. Das bedeutet, der Vorschlag ist in unserer Datenbank eingegangen. Im Nachgang sieht man auf der Liste der eingegangenen Vorschläge das gesamte Spektrum.

Nominierungskommission 2017; Foto: Grimme-Institut

Nominierungskommission 2017; Foto: Grimme-Institut

Bringt es auch was, wenn ich in der Einreichungsphase meine Leser*innen, Freund*innen, Follower*innen oder Verwandtschaft mobilisiere, mich vorzuschlagen? Es beeindruckt die Nominierungskommission doch sicher, wenn ein Angebot von ganz vielen Leuten vorgeschlagen wird.

Die Nominierungskommission bekommt davon gar nicht so viel mit, weil sie jeden Vorschlag nur einmal sieht. Die Vorschläge sind in der Datenbank zwar verknüpft und theoretisch können sie jede einzelne Begründung lesen – meist sind solche Aufrufe für die Nominierungskommissionsmitglieder nicht so aufschlussreich. Wer viel davon mitbekommt, sind die Mitarbeiter*innen, die die Datenbank pflegen und die doppelten Vorschläge aussortieren. Grundsätzlich wird jeder Vorschlag – egal wer ihn eingereicht hat – mit der gleichen Aufmerksamkeit betrachtet.

Wieso sortiert ihr die doppelten Vorschläge denn von Hand aus? Kann das nicht die Datenbank?

Das könnte sie theoretisch, sie markiert doppelte sogar. Aber eine Datenbank ist eben kein Mensch und kann nur erkennen, ob eine URL in Teilen oder komplett gleich ist. Da es aber sein kann, dass ein und dieselbe Stamm-URL auf unterschiedliche Angebote verweist, etwa bei verschiedenen Bereichen eines großen Portals oder die gleiche Website verschiedene Webadressen hat, sollte da schon ein Mensch sitzen, der sich den Vorschlag ansieht und überprüft, ob damit nun das gleiche gemeint ist oder nicht.

Ist das auch der Grund dafür, dass mein Vorschlag nicht direkt in der Liste der eingegangenen Vorschläge auftaucht?

Genau. Wir prüfen zunächst alle Vorschläge. Dabei schauen wir nicht nur, ob es sich um ein doppelt eingereichtes digitales Angebot handelt, sondern prüfen auch auf rechtliche Zulässigkeit und ob der Link überhaupt funktioniert. Erstaunlicherweise tippen nämlich viele Leute die URL von Hand in das Feld des Einreichungsformulars. Die Fehler gehen dabei von doppelten Punkten, Leerzeichen, zu vielen oder zu wenigen Bindestrichen über Vertipper bis hin zu völligen Phantasieadressen. In allen Fällen versuchen wir herauszufinden, was eigentlich gemeint war und korrigieren die Fehler. Meistens gelingt es.

Wenn der Vorschlag auf der Liste steht, ist er dann schon nominiert?

Nein. Das wird gerne verwechselt. Wenn er auf der Liste der eingereichten Vorschläge steht, bedeutet das nur, dass er eingereicht wurde und dem Statut entspricht. Hier und da haben wir übrigens mal erläutert, was wir mit unserem Statut meinen und was die Nominierungskommission so diskutiert.

Ich würde gerne was zum Grimme Online Award einreichen, ich arbeite aber noch an dem Angebot. Kann ich das trotzdem einreichen?

Schon, aber am besten ist es, ein Angebot erst dann einzureichen, wenn es ganz fertig ist. Wir prüfen die eingereichten Angebote kontinuierlich, also auch schon vor dem Ende der Einreichungsfrist. Wenn wir dabei optimierungswürdige Inhalte sehen, wird das Angebot aussortiert. Wenn klar erkennbar ist, dass an dem Angebot noch gearbeitet wird, warten wir bis zum Ende des Einreichungszeitraums. Ab diesem Zeitpunkt muss aber alles fertig sein, denn irgendwann muss die Nominierungskommission die Angebote ja prüfen.

Ich habe eine Website, von der ich nicht ganz sicher bin, ob ich sie einreichen soll, oder ob ich sie vielleicht noch verbessern muss, damit sie nominiert wird. Kann ich euch vorab schon mal den Link schicken, damit ihr mir sagt, ob sie gut ist oder nicht?

Was wir vorab sagen können ist, ob sie zulässig ist oder nicht – also ob sie dem Statut entspricht. Wobei auch das oft Grenzfälle sind, die wir dann gerne mit der Nominierungskommission ausdiskutieren. Für eine detaillierte Analyse von Websites haben wir leider keine Kapazitäten. Im Zweifel werden wir auf eine solche Frage immer antworten: Am besten einreichen, kostet nix und Schlimmeres als nicht nominiert zu werden, kann ja nicht passieren.

In welchem Zeitraum sollen die eingereichten Webangebote im Netz verfügbar sein?

Wir können natürlich nur prämieren, was für jeden auch erreichbar und damit nachvollziehbar ist. Die Angebote müssen also nicht nur im Zeitraum der Ausschreibung zugänglich sein, sondern mindestens bis zur Preisverleihung. In diesem Zeitraum sollten sie sich auch nicht zu stark verändern – ein Relaunch oder ein kompletter Themenwechsel wäre unangebracht, weil dann niemand mehr nachvollziehen kann, was genau die Nominierungskommission nominiert hat.

Darf ein Projekt, das den Grimme Online Award schon einmal erhalten hat, ihn nochmal bekommen bzw. nominiert werden?

Ein Projekt, das den Grimme Online Award in den Vorjahren bereits erhalten hat, kann nicht noch einmal mit dem gleichen Angebot nominiert werden. Auch bei einem bereits nominierten Angebot muss eine deutliche Weiterentwicklung erkennbar sein. Wohl aber kann ein bereits prämiertes oder nominiertes Angebot mit einem neuen Teilbereich noch mal nominiert werden, wenn es diesen z.B. zum Zeitpunkt der ersten Auszeichnung noch nicht gab.

Und wenn es schon mal für den Grimme-Preis nominiert war?

Grundsätzlich ist das kein Ausschlusskriterium, die beiden Preise sind unabhängig voneinander. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass wir genau das gleiche Angebot nominieren. So kann zum Beispiel eine im Netz veröffentlichte fernsehgemäße Dokumentation beim Grimme-Preis betrachtet werden, der Grimme Online Award hingegen betrachtet auch das ganze “Drumherum”, also zum Beispiel Interaktion mit den Zuschauer*innen, Social-Media-Begleitung, begleitende Texte … Grundsätzlich gilt: Alles ist möglich, auch eine Doppel-Nominierung für Grimme-Preis und Grimme Online Award.

Darf ein Angebot denn ein zweites Mal für den Grimme Online Award vorgeschlagen werden? Oder ist man nach einer Bewerbung automatisch von allen weiteren Wettbewerben ausgeschlossen?

Ein Angebot kann unbegrenzt oft vorgeschlagen werden und wird auch immer wieder mit der gleichen Aufmerksamkeit angesehen. Besonders sinnvoll ist ein erneuter Vorschlag natürlich dann, wenn sich das Angebot inhaltlich oder technisch weiterentwickelt hat. Wir beantworten aber auch gerne per Mail die Frage, warum ein bestimmtes Angebot nicht nominiert wurde.

Dürfen Anbieter*innen mehr als ein Angebot zum Wettbewerb einreichen?

Ja. Es gibt beim Grimme Online Award keine Kontingente, jede*r Anbieter*in darf so viele verschiedene Angebote einreichen, wie er möchte. Dasselbe gilt natürlich für Nutzer*innen.

Ich habe eine Mail bekommen mit einer Einladung zur Bekanntgabe der Nominierungen. Heißt das, ich bin nominiert?

Nein. Das ist die Einladung für die Veranstaltung, die über unseren Verteiler an die Presse und an alle Interessierten geht, die sich bei der Einreichung für den E-Mail-Verteiler angemeldet haben. Nominierte werden von uns telefonisch vorab informiert, weil wir sicher gehen möchten, dass sie auch an der Veranstaltung teilnehmen. Wir freuen uns aber über jede Person, die (nach Anmeldung) dorthin kommt – es ist eine sehr informative Diskussionsveranstaltung mit der Möglichkeit, die Nominierten kennenzulernen.

Mein Angebot ist nicht nominiert. Kann ich irgendwie erfahren, warum?

Grundsätzlich ja, wir begründen das gerne. Schick Deine Frage am besten per Mail an online-award@grimme-institut.de. Es kann allerdings je nach Arbeitsaufkommen einen Moment dauern, bis wir antworten.

Nach welchen Kriterien kommt man in die Nominierungskomissionen und die Jury

Wir möchten gerne Fachleute aus verschiedenen Bereichen wie unter anderem Journalismus, Design, Usability, aus dem medienwissenschaftlichen Bereich, Social-Media oder Virtual-Reality dabei haben. Dabei ist es natürlich wesentlich leichter, Leute zu bekommen, die nicht direkt für Webprojekte verantwortlich sind, da diese automatisch von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind. Sprich: Wer ein tolles neues Projekt plant, wird sich hüten über den Preis mitzuentscheiden, denn dann ist das Projekt raus. Deshalb haben wir auch sehr selten Personen von Rundfunkanstalten oder anderen größeren Online-Medien dabei, denn ihre Angebote könnten dann nicht berücksichtigt werden.

Wir schauen auch in jedem Jahr, ob unter den Nominierten/Preisträger des vergangenen Jahres jemand ist, der oder die die Kommissionen bereichern könnte, denn ehemalige Nominierte können zumindest mit dem gleichen Projekt nicht noch mal am Wettbewerb teilnehmen.

Und zu guter Letzt greifen die Kriterien, die bei jeder Besetzung von Kommissionen oder Panels gelten: Ein einigermaßen ausgewogenes Verhältnis von Mann* und Frau*, Zeit zu den entsprechenden Terminen und natürlich Diskussionsfreude.

Habe ich selbst auch einen Einfluss auf die Preisträger?

Eingeschränkt. Grundsätzlich gilt natürlich: Nur was eingereicht wird, kann auch ausgezeichnet werden. Der erste Schritt ist also, Angebote vorzuschlagen. Ansonsten gibt es neben den acht Jurypreisen auch einen Publikumspreis. Er wird per Voting durch die Internetnutzer*innen bestimmt. Aber Achtung: Das Voting bezieht sich auf die Vorauswahl durch die Nominierungskommission. Sprich: Abgestimmt werden kann nur über die nominierten Angebote. Aus ihnen kann eines den Publikumspreis erhalten.

Besteht nicht die Gefahr einer Manipulation beim Internet Voting?

Da wir das Voting nicht mit einer zu hohen Hürde versehen möchten, also z.B. die Angabe einer existierenden E-Mail-Adresse mit Bestätigungsmail, wird ein Cookie gesetzt. Grundsätzlich gilt aber wie bei jeder Wahl: Wer die meisten Leute mobilisieren kann für sie oder ihn zu stimmen, wird auch gewinnen. Und das sind – wie die Publikumspreisträger der vergangenen Jahre zeigen – nicht unbedingt immer die Angebote, die von großen Medienhäusern kommen.

Alle Preisträger des Grimme Online Award 2016; Foto: Arkadiusz Goniwiecha

Alle Preisträger des Grimme Online Award 2016; Foto: Grimme-Institut/Arkadiusz Goniwiecha

Die Preisverleihung ist öffentlich – kann ich da einfach hinkommen?

Ganz so öffentlich ist die Veranstaltung nicht. Wir verschicken Einladungen und nur wer eingeladen ist, darf rein. Auf den Einladungsverteiler kommen so viele Nominierte wie möglich, ehemalige Nominierte und Gäste unserer Partner und Förderer. Und damit ist das Kontingent dann leider auch schon erschöpft.

Ich habe da noch eine ganz dringende Frage, die oben nicht beantwortet wird …

Kein Problem. Unten ist ein Kommentarfeld für weitere Fragen.


2 Comments

Julian Hörner · 5. Februar 2020 at 11:28

Ist es möglich, sich mit einem eingereichten Angebot auch auf andere Preise zu bewerben?
… Die Fristen zur Einreichung bei vielen anderen Preisen enden schließlich vor der Bekanntgabe der Nominierungen für den GOA.

    Lisa Wolf · 5. Februar 2020 at 16:51

    Lieber Herr Hörner,
    Sie können Ihr Angebot natürlich neben einer Einreichung bei uns auch jederzeit für andere Preise einreichen. Das ist für uns kein Ausschlusskriterium.

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